Immobilienberatung

Kaufverträge

Beim Kauf einer Immobilie ist es grundsätzlich üblich, dass der/die Käufer die Vertragserrichterin und Treuhänderin beaufttragen und bevollmächtigen, den Kaufvertrag zu erstellen und disen abzuwickeln.

Als Rechtsanwältin ist es meine Aufgabe, den Kaufvertrag zu entwerfen und unter Mitarbeit beider Kaufvertragsparteien in eine Endfassung zu bringen. Die Unterzeichnung des Kaufvertrages durch die Kaufvertragsparteien erfolgt unter meiner Anwesenheit bei einem Notar meines Vertrauens.

Im nächsten Schritt erfolgt die treuhändige Abwicklung des Kaufvertages und die grundbücherliche Abwicklung. Als Treuhänderin nehme ich den Kaufpreis auf einem Anderkonto entgegen und melde diese Abwicklung dem elektronischen Treuhandbuch der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer. Der Kaufpreis wird erst dann an den Verkäufer weitergeleitet, wenn der Käufer entweder als Eigentümer im Grundbuch einverleibt ist oder ich eine Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung beim Grundbuchsgerich erwirkt habe.

Zu meinem Aufgabenbereich zählt auch die Selbstberechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr und der Immobilienetragssteuer.

Soll die Liegenschaft lastenfrei erworben werden, sind zur Löschung der Pfandrechte und allfälliger sonstiger Erklärungen, Löschungserklärungen im Grundbuch zu erwirken. Die mit Pfandrechten besicherten ausständigen Schulden habe ich als Treuhänderin vorweg aus dem Kaufpreis zu bezahlen.

Das Verfahren vor dem Grundbuchsgericht beinhaltet die Beantragung der Einverleibung des Eigentums an der Liegenschaft, der Löschung allfälliger Pfandrechte und sonstiger Lasten, sowie der Einverleibung von Pfandrechten, welche zur Besichtigung eines Teiles der Kaufsumme begründet werden sollen.

Beim Erstgespräch in meiner Kanzlei berate ich zum konkreten Ablauf des Immobiliengeschäftes und zu den weiteren Voraussetzungen für die kompetente Abwicklung des Kaufvertages durch mich als Rechtsanwältin und Treuhänderin.

Schenkungsverträge

Als Ihre Rechtsanwältin kann ich Sie kompetent und effizient durch den Prozess der Erstellung einen Schenkungsvertrages führen. Dabei berücksichtige ich Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele, um einen Vertrag zu erstellen, der Ihre Interessen optimal schützt.

Begründung von Wohnungseigentum

Verfassen von Wohnungseigentumsverträgen bzw. Prüfung und Anpassung bestehender Wohnungseigentumsverträge, Parifizierung und grundbücherliche Durchführung

Bauträgervertagsrecht

Abwicklung von Immobilienprojekten unter Einhaltung der Vorgaben des BTVG

Mietrecht

Erstellung von Miet- und Pachtverträgen, Prüfung und Anpassung von Mietverträgen, Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche, Kündigungsschutz

Maklerrecht

Beratung von Maklern und Erstellen von Kaufanboten, Durchsetzung von Provisionsansprüchen,
Vertretung vor Gericht

Gerichtliche Vertretung

In streitigen Immobilenangelegenheiten.